im Zuge der weiteren Lockerungen der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) wird die Chiemgau Arena ab Montag den 18. Mai 2020 für den Nachwuchsleistungssport/Schülerbereich der Vereine in Sportarten, die Spezialsportstätten benötigen (Biathlon, Nordische Kombination (Bereich Sprung) und Skisprung) geöffnet. Die Öffnung betrifft ausschließlich die genannten Sportarten, da aufgrund ihrer Sportartspezifik eine Sportstättenbindung vorliegt und sie nicht ohne weiteres im öffentlichen Raum ausgeübt werden können.
Die Nutzung der Sportanlagen hat unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in aktueller Fassung zu erfolgen. Dies umfasst u.a. das Training in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, die Einhaltung des Mindestabstands, der Desinfektions- und Hygienevorschriften der Regierungsbehörden und alle weiteren unter §9 4.BayIfSMV genannten Punkte. Für die Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften und Maßnahmen sind die Vereine und deren Trainer verantwortlich.
Bitte haltet euch an die Auflagen, um unser aller Gesundheit und den Sportbetrieb für alle Trainingsgruppen nicht zu gefährden. Ein Verstoß kann zum zeitweisen Nutzungsverbot der Anlagen auf dem Gelände der Chiemgau Arena führen. Diese Regelung gilt bis auf weiteres vorbehaltlich behördlicher Änderungen.